Vorgesehener Initiativtext: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 62 Abs. 3bis
Sie [die Kantone] sorgen für eine ausreichende Schulung und Förderung aller Kinder und Jugendlichen mit hohem kognitivem Potenzial bis längstens zum vollendeten 20. Altersjahr.
Die Initiative für Bildungsgerechtigkeit soll sicherstellen, dass auch die Kinder und Jugendlichen mit hohem kognitivem Potenzial (HKP) bis längstens zum vollendeten 20. Altersjahr entsprechend ihren Bedürfnissen unterrichtet und gefördert werden.
Mehr Informationen
- Initiative für Bildungsgerechtigkeit (bildungsgerechtigkeit.ch)
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