Kommunikation gegen aussen bei Digitalisierungsanfragen von ganzen Werken oder ähnlichem: #
«Nach dem Gemeinsamen Tarif 7 Ziff. 7.4. dürfen im Rahmen des schulischen Eigengebrauchs ganze Radio- und Fernsehsendungen ─ sofern Radio oder TV einzige Quellen sind, also keine CDs oder DVDs mit den entsprechenden Sendungen im Handel erhältlich sind ─ auf einer schulinternen und passwortgeschützten Plattform abgespeichert und archiviert und diese anschliessend den Angehörigen der Bildungseinrichtung zugänglich gemacht werden. (vgl. auch Merkblatt “Netzbasierte Nutzung von ganzen Radio- und TV Sendungen durch Schulen“).»
und
«ÔǪohne Einwilligung des Urhebers oder Rechteinhabers dürfen CDs und DVDs nur unvollständig für den schulischen Eigengebrauch kopiert werden (Art. 19 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 19 Abs. 3 lit. a URG). Ausschnitte sind dagegen zulässig.»
(Quelle: CCdigitallaw.ch)
Das Team der Medienwerkstatt unterstützt Euch jedoch jederzeit sehr gerne beim Erstellen von digitalen Filmausschnitten für den schulischen Eigengebrauch.
Solltet ihr vollständige Werke den Studenten zugänglich machen wollen, können wir gemeinsam mit der Rechercheberatung nach einer individuellen Lösung suchen und prüfen was eine Lizenzierung kosten würde.