Zulassung zum Studium

Studierende werden zum Studium zugelassen, wenn die Zulassungsberechnung «sur dossier» Vorleistungen von äquivalent 210 ECTS- Punkte ausweist.

  • qualifizierter Hochschulabschluss (z.B. Bachelor oder Master an einer PH / Lizenziat oder Fachhochschuldiplom)
  • mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bildungsbereich
  • aktuelle Berufstätigkeit im Bildungsbereich und beruflicher Zugang zu einer Schule
  • andere einschlägige Leistungsnachweise und Qualifikationen können berücksichtigt und individuell «sur dossier» bewertet werden (z.B. Qualifikationen im Berufsbildungsbereich, soziale Engagements u.v.m.)

Eine frühzeitige Abklärung der Zulassung zum Masterstudiengang wird empfohlen.