Zusammenarbeit mit den Eltern / Erziehungsberechtigten
Während die Erziehungsverantwortung im engeren Sinn bei den Eltern/Erziehungsberechtigten liegt, übernehmen Lehrerinnen und Lehrer die Verantwortung für die schulische Bildung. Aus der gemeinsamen Verantwortung ergibt sich die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit. Die Lehrpersonen orientieren die Eltern/Erziehungsberechtigten über Ziele und Grundsätze ihrer Schulführung und ihres Unterrichts. Sie besprechen zu bestimmten Zeitpunkten mit den einzelnen Eltern/Erziehungsberechtigten die gegenseitigen Beobachtungen zur Entwicklung und zum Lernstand des Kindes. Bei besonderen Problemen wird gemeinsam nach Lösungen gesucht. Die Kinder werden in die Zusammenarbeit auf angemessene Weise einbezogen.
Quelle: Lehrplan 21 / Grundlagen / Lern- und Unterrichtsverständnis