Grundsätze
Bei der Erteilung von Hausaufgaben sind einige wichtige Grundsätze zu beachten:
Hausaufgaben sind sinnvoll,
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wenn sie Bestandteil des Lernprozesses und als solcher in die Planung des Unterrichts einbezogen sind
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wenn die Aufgabenstellung variiert und zweckbestimmt erfolgt: Anwendung und Überprüfung des im Unterricht gelernten Wissens und Könnens, Durcharbeiten von Lerninhalten, Vorbereitung auf bevorstehende Unterrichtsphasen
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wenn sie differenziert erteilt werden und Lernanreize beinhalten
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wenn den Schülerinnen und Schülern aus dem Lernzusammenhang heraus die jeweiligen Ziele einsichtig sind
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wenn sie der Erweiterung von Lernformen und Arbeitstechniken dienen
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wenn deren Ergebnisse im Unterricht aufgegriffen, ausgewertet- und weiterverwendet werden
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wenn sie von Lehrpersonen derselben Klasse koordiniert erteilt werden
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wenn die Kinder dabei lernen, zunehmend den ausserunterrichtlichen Teil des Lernprozesses selbständig zu organisieren und zu gestalten
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wenn sie von den Lernenden selbständig gelöst werden können.
Bei der Bemessung der Hausaufgaben soll die gesamte zeitliche Belastung durch Unterricht, Schulweg und Hausarbeit berücksichtigt werden.
Für Hausaufgaben gelten die folgenden Richtwerte pro Woche:
1./2. Schuljahr: 60 Minuten 7. Schuljahr: 180 Minuten
3./4. Schuljahr: 90 Minuten 8. Schuljahr: 210 Minuten
5./6. Schuljahr: 120 Minuten 9. Schuljahr: 240 Minuten
Über die Ferien dürfen keine Hausaufgaben erteilt werden.
Quelle: Script AD III, Frühlingssemester 2015, Pädagogische Hochschule St.Gallen.